Regeltest – Regelfragen

Hitzefrei ?

Den Start in seine Schiedsrichterlaufbahn hatte sich Torsten Hokstra aus dem ostfriesischen Rheiderland anders vorgestellt: Schon in der Halbzeitpause sorgten die Damen von Teutonia Stapelmoor dafür, dass der Referee seine Pfeife in der Tasche lassen konnte, denn die Teutoninnen gerieten in der Partie gegen Wymeer nicht nur mit 5:0 in Rückstand, sondern bei sommerlichen Temperaturen auch arg ins Schwitzen. Weil die Damen ihre Gesundheit nicht aufs Spiel setzen wollten, traten sie zur 2. Halbzeit nicht mehr an.

Das disziplinarische Nachspiel zeigte, dass die Sorge um das eigene Wohlbefinden der Gesundheit der Vereinskasse (und dem Punktekonto) abträglich war. Für den jungen Spielleiter (und den Leser) stellt sich in diesem Zusammenhang vielleicht die Frage, wann der Schiedsrichter dem Wunsch einer Mannschaft auf eine Beendigung einer Partie bei reduzierter Spielerzahl bzw. Spielerinnenzahl hätte nachgeben dürfen. Dazu einige Beispiele:

a. Eine Mannschaft verliert beim Stande von 0:7 durch Verletzung ihren 7. Feldspieler.

b. Eine Mannschaft verliert beim Stande von 2:1 durch eine Verletzung ihren 6. Feldspieler.

c. Eine Mannschaft verliert beim Stande von 0:1 durch eine Verletzung ihren 6. Feldspieler reduziert.

d. Eine Mannschaft verliert beim Stande von 4:1  durch eine rote Karte ihren 6. Feldspieler.

In welchen Fällen ist der Schiedsrichter befugt, das Spiel auf Antrag vorzeitig zu beenden ?

Lösung

Lösung

In den Fällen b., c. und d. darf der Schiedsrichter das Spiel nicht nur abbrechen, er muss es sogar, denn Voraussetzung für den Beginn oder die Fortsetzung eines Spieles ist es, dass eine Mannschaft mindestens 7 Spieler (6 Feldspieler und ein Torwart) auf dem Spielfeld hat, wobei vorübergehend – z. B. verletzt – ausgeschiedene Spieler als Akteure zählen. Die Gründe für die Dezimierung einer Mannschaft spielen keine Rolle. Ebensowenig der Spielstand.

Im Fall a. kann der Schiedsrichter das Spiel natürlich ebenfalls beenden. Es empfiehlt sich in diesem Fall aber unbedingt, sich die Bitte um Spielabbruch vor dem Abbruch schriftlich bestätigen zu lassen. Was dem Schiedsrichter andernfalls blühen kann? Die Story 33 (Spielabbruch - Wenn Fußballspielen keinen Spaß mehr macht ...) gibt Auskunft.