Regeltest – Storys

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Unterschiedliche Schiedsrichterentscheidungen

Aufregung bei den Fußballfans im plattdeutschen Sprachbereich:

Ein Spieler wurde böse gefoult. Da seine Mannschaft in Ballbesitz blieb und sich ihr eine vielversprechende Angriffchance bot, ließ der Schiedsrichter zunächst weiterspielen. Doch die Chance wurde bereits nach einer Handvoll Sekunden (ostfriesische Zählweise) vertan. Verärgert über den Ballverlust und über das vorausgegangene Foul, revanchierte sich ein Spieler, indem er den »Bösen« anrempelte. Jetzt pfiff der Spielleiter sofort, zeigte dem ersten Übeltäter die rote und dem »Rempler« die gelbe Karte. So weit, so gut. Das Ärgernis: Der anschließende Freistoß wurde dem »Bösen« zugesprochen!

Eine ähnliche Geschichte trug sich im Hannoverschen zu. Man sagt, dort würde das akzentfreiste Hochdeutsch gesprochen:

Auch in diesem Falle trat ein Spieler seinem Gegner in die Beine. Da sich eine gute Torchance ergab, ließ der Referee auch hier zunächst weiterspielen. Nach 3 Sekunden (deutsche Zählweise) jedoch verlor die Mannschaft das Leder. Aus Gram über die vergebene Chance und wütend wegen des groben Foulspiels rempelte der Großstädter – genauso wie an der Küste – den Übeltäter an. Der Schiedsrichter unterbrach jetzt das Spiel, verteilte gerecht Rot und Gelb ... und ließ das Spiel mit einem Freistoß gegen den »Bösen« fortsetzen!

Die (akademische) Frage: Beeinflusst die Sprache – in diesem Falle die plattdeutsche und hochdeutsche die Schiedsrichterentscheidungen?

Lösung

Lösung

Um den Sachverhalt zu klären, muss der Leser kein Sprachwissenschaftler sondern »Mathematiker« sein!

Die Fußballregeln sehen vor, dass dem Schiedsrichter wenige Sekunden für die Anwendung der Vorteilsbestimmung bleiben. Da eine »Handvoll Sekunden« überall in Deutschland 5 Sekunden bedeutet, gab es für ersten Spielleiter kein »Zurück« mehr; er musste die zweite Regelübertretung mit einer Spielstrafe (Freistoß) ahnden, während sich im Großstadtbereich der Vorteil bereits innerhalb der Karenzzeit ins Gegenteil verkehrte. Er konnte (musste) die erste Regelwidrigkeit noch berücksichtigen.