Regeltest – Storys

Spielunterbrechungen

Madrid in Ostfriesland ?

Der Leser wird sich sicherlich noch erinnern: In einem Europapokalspiel zerbrach bei der Begegnung zwischen Real Madrid und Borussia Dortmund das Tor.

Die Fußballregeln sehen vor, dass solche unvorhergesehenen Spielunterbrechungen 30 Minuten dauern dürfen, bevor der Schiedsrichter eine endgültige Entscheidung über die Fortsetzung des Spiels zu treffen hat. Diese Regelung gilt z. B. auch, wenn ein Gewitter das Leben der Akteure gefährdet, wenn ein Platzregen oder ein Hagelschauer das Spielen unmöglich macht, wenn statt der Spieler ein plötzlich aufkommender Sturm den Ball spielt.

Dem Schiedsrichter wird nach 1800 Sekunden Wartezeit ein Spielraum gewährt: Lugt die Sonne nach dem Unwetter schon wieder hinter den Wolken hervor oder flaut der orkanartige Sturm merklich ab, so kann er die Zwangspause noch ein wenig verlängern.

Zu viel des Guten tat seinerzeit allerdings der Referee in Madrid: Er hätte das Spiel abbrechen müssen. Trotzdem war seine »Fehlentscheidung« eine gute Tat, denn bei einer vorzeitigen Beendung des Spiels wäre ein chaotisches Verhalten der Zuschauer vorauszusehen gewesen.

Da Borussia Dortmund letztlich auf einen Protest gegen die Wertung des doch fortgesetzten Spiels verzichtete, musste kein Sportgericht tätig werden.

Übrigens: Auch in Ostfriesland handelte ein Fußballschiedsrichter klug: Er verzichtete bei widrigen äußeren Gegebenheiten gänzlich auf die Wartezeit und brach das Spiel sofort ab. Und er tat Recht ! Wissen Sie, warum ?

Lösung

Lösung

Der ostfriesische Spielleiter brach das Spiel wegen der hereinbrechenden Dämmerung ab. Er wusste aus langjähriger Erfahrung, dass es länger als 30 Minuten dauert, bis es wieder hell wird.