Regeltest – Storys

Der Straf-Strafstoß:

13 Meter minus 5,50 Meter = 11 Meter

Der Schiedsrichter, von dem hier berichtet wird, hatte den Schalk im Nacken. Dass sein Nachname mit »au« endet, passt zu ihm. Viele Jahre leitete er Spiele auf Verbandsebene, später hielt er sich durch Spielleitungen auf unterer Ebene fit.

Bei einem dieser Spiele stellte er vor dem Spiel bei der Platzkontrolle fest, dass der Platzwart sich beim Abkreiden des Platzes wohl mehr auf sein Augenmaß denn auf das Maßband verlassen hatte: Die Strafraumlinie war allenfalls 13 m (statt 16,50m) von der Torlinie entfernt.

Er wies den Torhüter des Platzvereins, der sich just in der Nähe einspielte, auf den Mangel hin. Doch dieser »Lokalpatriot« nahm seinen Platzwart vehement in Schutz und unterstellte dem Spielleiter »einen Knick im Auge«.

Wie es das Schicksal wollte, musste »..au« einen Strafstoß gegen den Platzverein verhängen. Seinerzeit war es üblich , dass die 11m abgeschritten wurden. Der des Rechnens kundige Spielleiter vereinfachte sich diese Tätigkeit ein wenig: 16,50 m – 5,50 m = 11m, lautete seine Rechnung, und so legte er mit 5 großen und einem kleinen Schritt von der beanstandeten Linie den Strafstoßpunkt fest.

Den heftig protestierenden Torwart verwies der Schiedsrichter auf seine Aussage vor dem Spiel. Dass der Torhüter keine Chance hatte, den »Straf-Strafstoß« abzuwehren, versteht sich von selbst.

Die Frage zu dieser Geschichte:

An wen muss ein Schiedsrichter sich wenden, wenn er bei der Kontrolle des Spielfeldes Mängel vorfindet?

  1. An einen Spieler des Platzvereins (wie z. B. in diesem Falle den Torwart).
  2. An den Platzwart.
  3. An den Vereinsvorsitzenden.
  4. An den Mannschaftsführer der Heimmannschaft.

Lösung

Lösung

Richtig ist die Antwort d.

Ansprechpartner für den Schiedsrichter ist immer der Mannschaftsführer. Übrigens: Wenn der Spielleiter bei der Platzkontrolle Mängel am Platzaufbau feststellt, so darf er die Beanstandungen nur dann im Spielbericht vermerken (was zu einer Bestrafung des Vereins führt), wenn er sie rechtzeitig vor Spielbeginn dem betreffenden Mannschaftsführer mitgeteilt hat.