Regeltest – Storys

Spielabbruch

Wenn Fußballspielen keinen Spaß mehr macht ...

Im äußersten Nordwesten der Bundesrepublik liegt unmittelbar an der Nordsee die Krummhörn, ein Landstrich, in dem plattdeutsch die Umgangssprache ist. Hier hat es sich vor etlichen Jahren zugetragen, dass bei einem Kreisklassenspiel die Gastmannschaft unter anderem durch Verletzungen so dezimiert war, dass das Fußballspielen keinen Spaß mehr bereitete. Der Mannschaftsführer des Häufleins der 6 Aufrechten bat den Schiedsrichter deshalb, das Spiel abzubrechen (»Laat uns man uphörn«). Der Spielleiter kam dem Wunsch nach, zumal die betreffende Mannschaft im Rückstand lag.

An der Pumpe hinter der Kneipe trafen sich die Akteure damals zur Reinigung von Gesicht und Fußballschuhen von dem klebrig anhaftenden Klei wieder. Klei ist übrigens das Material, aus dem die Ziegelsteine gebrannt werden.

Zwischen dem Mannschaftsführer der Gastmannschaft und dem Schiedsrichter entspann sich folgender Dialog:

Mannschaftsführer: »Du, sech ebm, worum hest Du das Spill ofbraken?«

Schiedsrichter: »Weil Ji dat so wullen!«

Mannschaftsführer: »Dor hest Du uns aber hel und all verkehrt verstaan!«

So wurde es notwendig, dass das Sportgericht seinerzeit über die Wertung des Spiels entscheiden musste.

Welches Urteil sprachen die klugen Richter?

  1. Die Amtssprache auf dem Spielfeld ist hochdeutsch: Das Spiel muss wiederholt werden
  2. Die Vereinbarung auf dem Spielfeld gilt, egal in welcher Sprache sie getroffen wurde: Wertung des Spiels für den Platzverein
  3. Es steht Aussage gegen Aussage. Der Schiedsrichter hätte den Wunsch vor Abbruch des Spiels protokollieren müssen: Wiederholung der Begegnung auf Kreiskosten.

Lösung

Lösung

Das Sportgericht entschied damals auf Neuansetzung des Spiels: Der Spielleiter hätte sich die Forderung nach Abbruch der Partie schriftlich geben müssen. Richtig ist also Lösung c.

Anmerkung: Seit dem 1. Juni 2016 ist ein derartiger Fall nicht mehr möglich. Ab der Saison 2016/17 muss der Schiedsrichter eine Partie abbrechen, sobald eine der beiden Mannschaften aus weniger als sieben Spielern besteht. Zuvor hatte die FIFA es ihren Mitgliedsverbänden überlassen, eine Mindestanzahl an Spielern pro Mannschaft für die Spielfortsetzung festzulegen. Empfohlen wurde eine Mindestanzahl von sieben Spielern. Der DFB hatte seine Schiedsrichter angewiesen, das Spiel auf Wunsch eines Spielführers abzubrechen, wenn dessen Mannschaft auf weniger als sieben Spieler reduziert worden war und das Ergebnis für den Gegner lautete.